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UVV-Prüfung / relevante Vorschriften


DGUV / BGR 500 StVZO § 53b

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Vorschriften und Paragraphen

Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Unfallverhütungs- und BG-Vorschriften muss jede Ladebordwand nach der ersten Inbetriebnahme jährlich wiederkehrend von einem Sachkundigen überprüft werden.

Warnflaggen, Blinkleuchten und Dichtigkeit der Hydraulik ihrer Hubladebühne werden bei jeder TÜV-Prüfung und Verkehrskontrolle durch Polizei oder BAG geprüft.

Durch vorausschauende Wartung sorgen wir dafür, dass die Hubeinrichtung den geltenden Vorschriften entspricht und den täglichen Anforderungen stand hält.

Und wenn die Bühne mal nicht hebt, senkt, schließt, leckt, blinkt, ... wir sind nur einen Anruf weit entfernt!